IN BEARBEITUNG

Rechnung


Vom Auftrag zur Rechnung

Um aus einem Auftrag eine Rechnung zu erzeugen, die Auftragsliste öffnen, den entsprechenden Auftrag markieren und die Schaltfläche „Auftrag abrechnen“ betätigen.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Auftrag abrechnen
Es öffnet sich die Rechnungsmaske und es können alles Positionen abgerechnet werden bzw. auch hier in der Rechnungsmaske können noch Änderungen (Löschen, hinzufügen usw. von Positionen) stattfinden.
In der Auftragsliste erkennt man die abgerechneten Aufträge am blauen Status, was bedeutet, dass eine Rechnung für diesen Auftrag erstellt wurde.
2. Anzahlungsrechnung erstellen
In das neu geöffnete Fenster entweder den anzuzahlenden Betrag in Prozent oder direkt als Betrag angeben.
Es öffnet sich die Rechnungsmaske mit einer Position über den zu zahlenden Betrag.
In der Auftragsliste erkennt man diese Aufträge am lila Status, was bedeutet, dass bereits eine oder mehrere Anzahlungsrechnungen für diesen Auftrag erstellt wurden.
Um weitere Anzahlungsrechnung für diesen Auftrag zu erstellen, den Vorgang wiederholen.
Für die Endrechnung, den Auftrag markieren und „Auftrag abrechnen“ auswählen.

Sind die jeweiligen Rechnungen fertiggestellt, können diese entweder per Post oder direkt per eMail als PDF-Anhang an den Kunden geschickt werden.


Rechnung

Die Rechnungsmaske wird unter folgendem Link erklärt:
—> Rechnung

Hinweis: So lange eine Rechnung nicht gebucht ist, kann in der Rechnungsmaske alles verändert und angepasst werden.
Selbst die Adresse kann gewechselt werden, dazu rechts oben bei den Kundendaten, das kleine Dreieck anklicken und Auftragsadresse auswählen und z.B. über die Suche (Lupe) eine andere Adresse wählen.
Nach dem Buchen können Rechnungen nur noch über Rechnungskorrektur (Gutschrift) und/oder Storno korrigiert werden.

Bezahlung

Das Rechnungsausgangsbuch öffnen und die gewünschte Rechnung markieren. Dann die Schaltfläche „Zahlungseingang auf eine Ausgangsrechnung buchen“ anklicken.
Sollte die Rechnung bis dahin noch nicht gebucht sein, erfolgt jetzt eine Abfrage zur Buchung der Rechnung. Dieser Schritt kann vorher auch über den „Zauberstab“ (Rechnung buchen) erfolgen.

Der Zahlungseingang wird in einem separaten Fenster eingetragen. Auch wenn keine Anzahlungsrechnung vorher erstellt wurde, können hier Anzahlungen vorgenommen werden, aber eben ohne eine dazugehörige Rechnung.
Wichtig: Es muss immer die Zahlungsart ausgewählt werden.
Im Rechnungsausgangsbuch wird in der Spalte „Offen“ der aktuelle noch offene Betrag für die Rechnung angezeigt.


Gutschrift (Rechnungskorrektur), Storno

Um eine Rechnung durch eine Gutschrift oder einen Storno korrigieren zu können, muss diese gebucht sein.
Über das Menü „Faktura“ den Menüpunkt „Storno-Gutschrift anlegen“ auswählen und mit den entsprechenden Angaben die Rechnung auswählen.
Es wird eine neue Rechnung (MIT neuer Rechnungsnummer) angelegt, in welcher alle Positionen negiert sind.
Hinweis: Diese neue erstellte Rechnung für die Buchhaltung ebenfalls ausdrucken.
Auf die Gutschrift/Storno-Rechnung Zahlungseingang verbuchen (vorher buchen).
Jetzt kann der Gutschrift/Storno zugrunde liegende Rechnung mit dem Gutschrift/Storno-Betrag ausgeglichen werden.


Mahnungen

Der Bereich Mahnwesen wird erst mit der Einbuchung der Rechnung in das Rechnungsausgangsbuch der FiBu aktiv. Von dem Datum der Einbuchung der Rechnung an, berechnet epirent das Datum der Fälligkeit der 1. Mahnung. Die Zeitabstände sind zuvor in den administrativen Einstellungen unter Mahnwesen hinterlegt worden.
Die Fälligkeit der 1. Mahnung wird im Bereich Mahnwesen automatisch eingetragen. Die Mahnungen selbst erstellt man über die Mahn- und Oposliste.

Wenn die 1. Mahnung erstellt wurde, wird auch dieses Datum automatisch im Bereich Mahnwesen unter „1.Mahnung gemahnt am…“ eingetragen. In Abhängigkeit von dem Erstellungsdatum der 1. Mahnung errechnet epirent nun das Datum der Fälligkeit der 2. Mahnung und trägt es im Bereich Mahnwesen ein. Genauso wird auch mit der 3. Mahnstufe verfahren. Die 4. Mahnstufe „beim Anwalt“ wird nicht automatisch, sondern manuell gesetzt. Dies kann man sowohl im Bereich Mahnwesen tun, indem Sie das gleichnamige Ankreuzfeld aktiviert, als auch in der Mahn- und Oposliste über den Button „Mahnstufe beim Anwalt“ setzen.

Wenn mit einem Kunden ein besonderer Zahlungszeitraum vereinbart wurde, kann man eine Mahnsperre festsetzen. Dieser Kunde wird dann in dem angegebenen Zeitraum nicht automatisch angemahnt. Erst mit Ablauf der Frist, greifen die Mahnstufen.
—> administrative Einstellungen / Mahnwesen
—> Mahnwesen